Gelber oder Roter Schein von swb: Energiesperre!

Wenn Sie einen „Gelben Schein“, also eine Ankündigung der Liefersperre erhalten, bleiben Ihnen nur 8 Tage zum Bezahlen, bevor Ihr Strom-, Erdgas- oder Wasseranschluss gesperrt wird!

Roter Schein von swb: Jetzt haben Sie kein Strom, Erdgas oder Wasser mehr!

Das können Sie tun, damit es nicht so weit kommt:

  1. Wenn möglich, zahlen Sie bei Erhalt des „Gelben Scheins“ sofort Ihre Rechnung. Bei Unklarheiten nehmen Sie mit swb Kontakt auf:

swb Vertrieb Bremen:
Telefon: 0421/98 86 86 80
swb Vertrieb Bremerhaven:
Telefon: 0471/477 14 80
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr
E-Mail: inkasso@swb-gruppe.de

  1. Wenn Sie nicht bezahlen können, können Sie finanzielle Unterstützung bei den Jobcentern, dem Amt für soziale Dienste Bremen oder dem Sozialamt Bremerhaven beantragen.
  1. Sie kommen bei swb und den Behörden nicht weiter? Dann wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen. Diese können – Ihre Mitarbeit vorausgesetzt – die Sperrung Ihres Strom-, Erdgas- oder Wasseranschlusses für maximal vier Wochen aufschieben. So gewinnen Sie Zeit, um gemeinsam mit der Beratungsstelle eine realistische Lösung für Ihr Zahlungsproblem zu entwickeln.
  1. Wenn Sie den „Roten Schein“ erhalten haben, ist Ihr Strom-, Erdgas- oder Wasseranschluss gesperrt. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald Sie die ausstehende Rechnung bezahlt haben. Bei Unklarheiten oder dringenden Fällen wenden Sie sich an:

wesernetz Bremen GmbH
Telefon: 0421/98 86 86 90
wesernetz Bremerhaven GmbH
Telefon: 0471/477 14 90
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr
E-Mail: inkasso@wesernetz.de

Was passiert, wenn Ihr Strom-, Erdgas- oder Wasseranschluss gesperrt wird?

Acht Tage nach der Sperrankündigung mit dem „Gelben Schein“ kommt ein swb-Mitarbeiter und stellt die Versorgung ab. Von ihm erhalten Sie den „Roten Schein“. Dann sind alltägliche Dinge wie Fernsehen, Kochen, Heizen, das Smartphone aufladen oder Internet nutzen nicht mehr möglich. Wenn Ihnen der Wasseranschluss gesperrt wird, können Sie weder WC noch Bad nutzen und haben kein Trinkwasser mehr in der Küche.

Sie bezahlen zusätzlich zu Ihrer Rechnung samt Mahngebühren und den Kosten des „Gelben Scheins“ den Einsatz des swb-Mitarbeiters für das Sperren und Entsperren von Strom mit mindestens 156,59 Euro und für Gas, Wasser und Wärme mit mindestens 148,00 Euro. Für jedes zusätzliche Kommen zahlen Sie 71,50 Euro.