Sozialamt Bremerhaven

Das Sozialamt berät Personen, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Hinweis: Sind die Energieschulden während des Bezuges von Leistungen entstanden, dann kommt eine Hilfe nach § 37 SGB XII in Betracht.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Rückzahlung des Darlehens mittels Raten

Das Sozialamt berät des Weiteren Personen, die unabhängig von Transferleistungen leben und in eine entsprechende Notlage geraten sind und Energieschulden haben. Die Hilfeleistung erfolgt hier nach § 36 SGB XII.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Schuldenübernahme als Zuschuss
  • Rückzahlung des Darlehens mittels Raten

Sozialamt Bremerhaven
Hinrich-Schmalfeldt-Straße, Verwaltungszentrum |Stadthaus 4, Erdgeschoss und 1.OG | 27524 Bremerhaven

Öffnungszeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Selbstverständlich ist nach vorheriger Terminabsprache eine persönliche Vorsprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Telefon: 0471/590-2809, 0471/590-2967

www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/sozialamt/