Amt für Soziale Dienste / Sozialzentren

Das Amt für Soziale Dienste berät Personen, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Hinweis: Sind die Energieschulden während des Bezuges von Leistungen entstanden, dann kommt eine Hilfe nach § 37 SGB XII in Betracht.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Rückzahlung des Darlehens mittels Raten

Das Amt für Soziale Dienste berät des Weiteren Personen, die unabhängig von Transferleistungen leben und in eine entsprechende Notlage geraten sind und Energieschulden haben. Die Hilfeleistung erfolgt hier nach § 36 SGB XII.

  • Das Amt für Soziale Dienste entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine Schuldenübernahme als Darlehen oder als Zuschuss erfolgt.
  • Rückzahlung des Darlehens mittels Raten

In Bremen erhalten Sie Beratung und Hilfen in den folgenden Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste:

Bremen-Nord
Am Sedanplatz 7 | 28757 Bremen
Telefon 0421/361 79800
(für die Ortsamtsbereiche Blumenthal-Vegesack-Lesum)

Montag bis Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 13:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Bremen-Gröpelingen/Walle
Hans-Böckler-Strasse 9 | 28217 Bremen
Telefon 0421/361 16892
(für die Ortsamtsbereiche Gröpelingen-Walle)
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Bremen-Mitte/Findorff
Rembertiring 39 | 28203 Bremen
Telefon 0421/361 18444
(für die Ortsamtsbereiche Mitte-Östliche Vorstadt-Findorff)
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Bremen-Süd
Große Sortillienstraße 2-18 | 28199 Bremen
Telefon 0421/361 79900
(für die Ortsamtsbereiche Neustadt-Woltmershausen-Huchting-Obervieland)
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Bremen-Vahr/Schachhausen/Horn-Lehe
Wilhelm-Leuschner-Str. 27a | 28329 Bremen
Telefon 0421/361 19500
(für die Ortsamtsbereiche Vahr/Schwachhausen/Horn-Lehe/Oberneuland/Borgfeld)
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Bremen-Hemelingen/Osterholz
Pfalzburger Strasse 69a | 28207 Bremen
Telefon 0421/361 3976 (Fachdienst Soziales)
Telefon 0421/361 19812 (Fachdienst Junge Menschen)
(für die Ortsamtsbereiche Hemelingen/Osterholz)

Montag bis Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

www.amtfuersozialedienste.bremen.de

Jobcenter Bremen

Das Jobcenter Bremen berät Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. In den Leistungen zum Lebensunterhalt ist unter anderem auch der Bedarf für Stromkosten enthalten.

Sollten Schulden aus Stromrückständen bestehen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Sprechen Sie dazu bitte persönlich in Ihrem zuständigen Jobcenter vor. Die Leistungen werden als Darlehen erbracht.

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.

Für alle Geschäftsstellen des Jobcenters Bremen gelten folgende Sprechzeiten für Vorsprachen ohne Termin:

Montag 8:00 bis11:30 Uhr
Dienstag 8:00 bis11:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr und zusätzlich 15:00 bis 18:00 Uhr für Berufstätige und Maßnahmeteilnehmende
Freitag geschlossen

Jobcenter Bremen GS Mitte
Doventorsteinweg 48-52| 28195 Bremen
Telefon: 0421/5660 0

Jobcenter Bremen GS West
Schiffbauerweg 22 | 28237 Bremen
Telefon: 0421/5660 0

Jobcenter Bremen GS Süd
Neuenlander Str. 10 | 28199 Bremen
Telefon: 0421/5660 0

Jobcenter Bremen GS Ost I
Osterholzer Heerstraße 69 | 28307 Bremen
Telefon: 0421/5660 0

Jobcenter Bremen GS Ost II
Kurfürstenallee 130 | 28211 Bremen
Telefon: 0421/5660 0

Zentrale Eingangszone für ganz Bremen Nord:
Jobcenter Bremen
Hermann-Fortmann-Straße 24 | 28759 Bremen
Telefon: 0421/5660 0

www.jobcenter-bremen.de

Jobcenter Bremerhaven

Das Jobcenter Bremerhaven berät Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Die Gewährung einer Leistung erfolgt nur, wenn der Antragsteller die Notlage nicht anderweitig beseitigen kann. Sind die Energieschulden während des Bezuges von Leistungen entstanden, dann kommt eine Hilfe nach § 24 Abs. 1 SGB II in Betracht.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Rückzahlung des Darlehens mittels Raten

Sind die Energieschulden vor dem Bezug von Leistungen entstanden, dann kommt eine Hilfe nach § 22 Absatz 8 SGB II in Betracht. Die Tilgung nimmt der Leistungsträger durch eine Aufrechnung vor.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Tilgung des Darlehens mittels Aufrechnung

Jobcenter Bremerhaven

Servicetelefon: 0471/14 28 333
Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr

Arbeitsvermittlung und Beratung
Grimsbystr. 1 | 28570 Bremerhaven
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr

Antragstellung Arbeitslosengeld II und Geldleistungen:
Stadthaus 3 | Hinrich-Schmalfeld-Straße | 28576 Bremerhaven
Öffnungszeiten:
Montag 8:30 bis 13:00 Uhr und 15:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:30 bis 13:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr

www.jobcenter-bremerhaven.de

Sozialamt Bremerhaven

Das Sozialamt berät Personen, die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Hinweis: Sind die Energieschulden während des Bezuges von Leistungen entstanden, dann kommt eine Hilfe nach § 37 SGB XII in Betracht.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Rückzahlung des Darlehens mittels Raten

Das Sozialamt berät des Weiteren Personen, die unabhängig von Transferleistungen leben und in eine entsprechende Notlage geraten sind und Energieschulden haben. Die Hilfeleistung erfolgt hier nach § 36 SGB XII.

  • Schuldenübernahme durch Darlehen
  • Schuldenübernahme als Zuschuss
  • Rückzahlung des Darlehens mittels Raten

Sozialamt Bremerhaven
Hinrich-Schmalfeldt-Straße, Verwaltungszentrum |Stadthaus 4, Erdgeschoss und 1.OG | 27524 Bremerhaven

Öffnungszeiten:
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Selbstverständlich ist nach vorheriger Terminabsprache eine persönliche Vorsprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Telefon: 0471/590-2809, 0471/590-2967

www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/sozialamt/